Energiestandard
Die genauen Anforderungen an ein Passivhaus werden durch den Passivhaus Energiestandard beschrieben. Nach dieser, vom Passivhaus-Institut Darmstadt entwickelten Definition muß ein Passivhaus folgende Kriterien erfüllen:
- Jahresheizwärmebedarf ≤ 15 kWh/(m²a)
- Heizlast ≤ 10 W/m²
- Luftdichtigkeit n50 ≤ 0,60/h
- Primärenergiebedarf ≤ 120 kWh/(m²a)
Ihr könnt damit nichts anfangen? Ok, konnte ich auch nicht, bevor ich mich damit beschäftigt habe. Hier also eine Erklärung auf Deutsch.
Zu 1: Jahresheizwärmebedarf ≤ 15 kWh/(m²a)
Im Vergleich zu einem Niedrigenergiehaus (NEH) benötigt ein Passivhaus 80 % weniger Heizenergie, im Vergleich zu einem konventionellen Gebäude sogar bis zu 90 % weniger. Umgerechnet in Heizöl kommt ein Passivhaus mit weniger als 1,5 l Heizöl pro Quadratmeter und Jahr aus . Für ein Durchschnittshaus mit 130 m² werden also 195 l Heizöl im Jahr gebraucht. Für 195 l Heizöl würde man Stand 30.03.2007 in Osnabrück ca. 130 € zahlen (sofern sich denn überhaupt jemand für 195 l die Mühe machen würde, den Tankwagen zu starten ;-)).
Zu 2: Heizlast ≤ 10 W/m²
Man hört immer wieder, ein Passivhaus würde ohne Heizung auskommen. Wer das behauptet, hat entweder keine Ahnung oder ist auf zweifelhaftem Kundenfang. Natürlich muss dem Passivhaus auch Wärme zugeführt werden, wenn z.B. über einen längeren Zeitraum einmal keine Sonne scheint. Dafür ist selbstverständlich eine Heizquelle notwendig. Ein Passivhaus ist jedoch so effizient geplant, dass eine Zuführung von maximal 10 W pro m² ausreichen, um die Wohlfühltemperatur zu erreichen. Theoretisch reicht also eine 100 W Glühbirne aus, um 10 m² Wohnfläche zu heizen. Praktisch ist das natürlich großer Quatsch, weil im Passivhaus selbstverständlich Energiesparlampen eingesetzt werden und es wesentlich effektivere Heizmöglichkeiten gibt.
Zu 3: Luftdichtigkeit n50 ≤ 0,60/h
Die Luftdichtigkeit eines Gebäudes wird mit dem sogenannten Blower-Door-Test ermittelt. Hierbei spannt man in den Rahmen einer Wohnungseingangs- oder Terrassentür einen Ventilator dicht ein. Mit diesem wird dann ein Über- oder Unterdruck von 50 Pascal erzeugt und gehalten (zum Vergleich: auch bei Windstärke 5 beträgt die Druckdifferenz etwa 50 Pascal).
In der Blower-Door sind Meßgeräte enthalten, die den Druck und die vom Ventilator transportierte Luftmenge messen. Sind nun in der Gebäudehülle undichte Stellen vorhanden (z.B. Fensterrahmen, Steckdosen etc.), verändert sich der gemessene Druck und der Ventilator muß mehr Luft transportieren, um die Druckdifferenz von 50 Pascal aufrecht zu erhalten. Diese Menge an zu transportierender Luft wird im n50-Wert gemessen und gibt an, wieviel mal das Innenraumvolumen des Gebäudes hierbei pro Stunde ausgetauscht wird.
Für unser Passivhaus ist also vorgeschrieben, dass bei einem Druckunterschied von 50 Pascal, das 0,6 - fache der Luftmenge pro Stunde ausgetauscht wird.
Typische Ergebnisse der Gebäude-Dichtheitsmessung sind: Bei undichten Altbauten 4 bis 12 / h; bei Neubauten ohne besondere Sorgfalt 3 bis 7 / h; bei Niedrigenergiehäusern 1 bis 2 / h und bei Passivhäusern 0,1 bis 0,6 / h.
Zu 4: Primärenergiebedarf ≤ 120 kWh/(m²a)
Als Primärenergie bezeichnet man die Energie, die mit den natürlich vorkommenden Energieformen oder Energieträgern zur Verfügung steht. Im Gegensatz dazu spricht man von Sekundärenergieträgern, wenn diese erst durch einen (mit Verlusten behafteten) Umwandlungsprozess aus der Primärenergie entstehen.
Der Strom, den wir aus der Steckdose bekommen ist also ein Sekundärenergieträger. Die zur Stromerzeugung notwendige Kohle hingegen ist ein Primärenergieträger.
Für ein Passivhaus darf der Primärenergieeinsatz für alle Haushaltsanwendungen (Heizung, Warmwasserbereitung und Haushaltsstrom) zusammen nicht höher als 120 kWh/(m²a) sein. Die Berechnung erfolgt durch Ihren Architekten.
Wenn man sich hier erst einmal ein wenig eingelesen hat, werden einem die Vorgaben, Zahlen und Fachbegriffe schnell geläufig werden.
